Tipp des Monats Juli 2007  Sven Sievers Steuerberater in Hamburg Schnelsen
Kapitalanleger aufgepasst - Informationen für Kapitalanleger

Für alle Kapitalanleger war bisher klar: Kursgewinne durch Verkäufe von Papieren durften erst nach
Ablauf eines Jahres realisiert werden, damit Sie nach dem bisherigen Recht steuerfrei bleiben konnten.

Durch das Unternehmensteuerreformgesetz soll diese Regelung an 2008 wegfallen.

Da bedeutet, dass jeder Gewinn bei einer Veräußerung von Wertpapieren einkommensteuerpflichtig wird.

Diese Vorschrift gilt für alle Anschaffungen, die ab 01.01.2009 erfolgen. Für Anlagen, die Sie bis zum 31.12.2008 tätigen, gilt diese Vorschrift nicht.

Das bedeutet, dass Sie, wenn Sie im Jahr 2013 ein Papier verkaufen, welches Sie bis zum 31.12.2008 gekauft haben, jeglicher Kursgewinn steuerfrei bleibt.

Dasselbe Papier, ab 01.01.2009 gekauft, kostet später, wenn es mit Gewinn verkauft wird, Einkommensteuer.

Diesmal fragen Sie zur Abwechslung mal nicht Ihren Steuerberater, sondern Ihren Anlageberater bei der
Bank, damit Sie die “richtigen” Papiere kaufen und der Steuervorteil nicht durch Kursverluste minimiert
wird.

Ich wünsche Ihnen bei Ihrer Anlage ein glückliches Händchen.

Ihr Steuerberater Sven Sievers


Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Planung, dass auch Werbungskosten aus Kapitalvermögen ab 2009
nicht mehr angesetzt werden dürfen, es wird lediglich der Sparerfreibetrag von € 801,00 (bei Ehegatten €
1,602,00) abgezogen. So sollten Zinsen, die für die Finanzierung von Wertpapieren oder Beteiligungen
für 2009 anfallen noch 2008 bezahlt werden.

 

Wir schaffen Klarheit ! Steuerberater Sven Sievers - Glißmannweg 7 - 22457 Hamburg
Telefon 040 559 86 50 -Fax 040 559 86 525



Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass zwischenzeitliche Änderungen im Steuerrecht die hier angegeben Hinweise außer Kraft gesetzt, oder eingeschränkt haben können.

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