Sven Sievers Steuerberater Hamburg

 

 

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Tipp des Monats Juli 2012 Sven Sievers Steuerberater in Hamburg Schnelsen

Unscheinbare Nebenwirkungen!
 Befreiung von der Umsatzsteuer - Änderungen ab 2013

Die meisten von Ihnen haben schon einmal irgendwelche Seminare oder Fortbildungen, gleich welcher Art und Richtung, gemacht. Dieses fand entweder im privaten oder beruflichen Bereich statt.

In diesem Tipp des Monats soll es um die Personen gehen die in der Aus-, Weiter- und Fortbildung für Erwachsene als Dozenten tätig sind.

Ganz speziell um den Bereich der Dozenten, die ihre Umsätze der Umsatzsteuer unterwerfen und an das Finanzamt abführen. Für die Dozenten, die steuerfreie Umsätze tätigen, ändert sich nichts.

Ab dem Jahr 2013 gibt es dahingehend eine Gesetzesänderung, dass jeder der als Dozent/ Unterrichtender in der Aus-, Weiter- oder Fortbildung tätig ist, nur noch steuerfreie Umsätze hat.

Einige Leser stellen sich evtl. die Frage, was daran schlecht ist. Soweit ist auch alles in Ordnung, nur ist einigen vielleicht nicht bewusst, dass sie in diesen Bereich der Betroffenen fallen und was damit verbunden ist.

Die Gruppe die ich im Speziellen meine, sind Fahrlehrer. Sie dürfen ab dem nächsten Jahr ohne Umsatzsteuer arbeiten.

Dieses hat aber auch folgende Nebenwirkung auf die Umsatzsteuer der Anschaffungskosten, oder Leasingsonderzahlungen von Fahrzeugen.

Hierzu folgendes Beispiel:

    Anschaffung eines neuen Fahrzeuges im Januar 2011 für netto 30.000 Euro
    zzgl. 5.700 Euro Umsatzsteuer (19%), welches steuerlich auf sechs Jahre 
    (60 Monate) verteilt wird.

    Wenn dann die Erklärung für das Jahr 2013 gemacht wird und der
    Fahrlehrer die Erklärung beim Finanzamt einreicht, muss er damit rechnen im
    vorliegenden Fall 1/6 von 5.700 Euro Umsatzsteuer, also 950 Euro an das 
    Finanzamt zurückzuzahlen.

    Das gleich gilt für die Folgejahre. Bis zum Ablauf der sechs Jahre (2016).


Dieses Beispiel können Sie beliebig ändern, gleich ob vom Preis, Laufzeit, oder der Höhe Leasingsonderzahlung her.

Das bedeutet der Staat kassiert Teile der bis Ende 2012 geltend gemachten Umsatzsteuer nach und nach wieder ein.

Hier wurde als Beispiel nur eine Berufsgruppe herausgesucht, deren Schicksal sich aber auf jede andere Gruppe, welche steuerfreie Umsätze tätigt, übertragen lässt.

Wer evtl. glaubt, dass sich bei den Fahrschulen die Preise senken werden, wird einen Irrtum unterliegen. Die Fahrschulen werden auch das Geld brauchen, denn sie dürfen aus den Anschaffungen, den laufenden Fahrzeugkosten Treibstoff, Wäsche, Reparatur usw. keine Umsatzsteuer gegenüber dem Finanzamt mehr geltend machen.

Sollten Sie Fragen haben, so wenden Sie sich bitte wie gewohnt an Ihren Steuerberater.

 

Ihr Steuerberater Sven Sievers

Alle Steuertipps ab dem Jahr 2002 finden Sie auf
http://www.stbsievers.de
Steuerberater Sven Sievers - Glißmannweg 7 - 22457 Hamburg - Telefon 040 559 86 50 - Fax 040 559 86 525
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass zwischenzeitliche Änderungen im Steuerrecht die hier angegeben Hinweise außer Kraft gesetzt, oder eingeschränkt haben können.
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