Tipp des Monats Juli 2013 Sven Sievers Steuerberater in Hamburg Schnelsen
Vorsicht Falle!! Sehen aus wie “Offizielle Schreiben von Behörden” die Kosten verursachen
Ich gehe davon aus, dass bei den meisten Unternehmern schon einmal Schreiben angekommen sind, die den Eindruck eines offiziellen Behördenschreibens machten.
In den letzten Wochen habe ich selbst ein Schreiben von der “Gewerbeauskunft Zentrale” bekommen.
Dieses Schreiben hätte ich nur noch unterschreiben müssen und per Fax an eine kostenlose Nummer senden müssen.
Bis hierhin macht es noch einen normalen Eindruck. Doch das Problem ist, dass ein paar Tage nach dem gesendeten Fax, dem Absender eine Rechnung zugeschickt wird und gleichzeitig die Vertragsbindung für 2 Jahre bestätigt wird.
Die Kosten hierfür belaufen sich auf 569,06 EUR incl. Umsatzsteuer pro Jahr. Dieses macht im Ergebnis 1.138,12 EUR (956,40 netto).
In der Anlage habe ich eines dieser Schreiben an mich beigefügt und die Stelle markiert wo die Zahlen zu sehen sind.
Man erhält zwar ein Eintrag auf einer Internetseite, doch ob man darüber Kunden gewinnt, muss jeder für sich selbst beurteilen.
Dann gibt es z.B. noch ein Schreiben bzgl. Umsatzsteuer Identifikationsnummer (USt ID) Eintragung.
Dieses Schreiben sieht auch leicht offiziell aus basiert aber auf dem gleichen Prinzip wie oben beschrieben.
Klar ist: jeder umsatzsteuerpflichtige Unternehmer kann eine USt ID kostenlos über sein Finanzamt bei einer offiziellen Stelle anfordern. Dieses ist umsonst und auch sonst mit keinerlei Pflichten oder Eintragungen verbunden.
Des Weiteren bekommen auch GmbHs Schreiben über eine zweifelhafte Eintragung die ebenfalls mit hohen Kosten verbunden und nicht notwendig ist.
Für eine GmbH gibt es zwar eine Veröffentlichungspflicht, doch diese erfolgt durch den Bundesanzeiger Verlag und ist mit Kosten von ca 30 bis 60 EUR incl. Umsatzsteuer verbunden und nicht mit hunderten von Euros!
Also seien Sie vorsichtig wenn Sie Schreiben in diesen Formen erhalten und lesen Sie sich solche Schreiben sorgfältig durch, denn es kann schwierig werden aus solchen Verpflichtungen herauszukommen.
Wenn Sie schon unterschrieben haben, setzen Sie sich mit Ihrem Anwalt in Verbindung der vielleicht noch eine Lösung findet.
Auch Ihr Steuerberater kann Ihnen vor der Unterschrift eines solchen Vertrages Auskunft geben.
Ihr Steuerberater Sven Sievers
Alle Steuertipps ab dem Jahr 2002 finden Sie auf http://www.stbsievers.de Steuerberater Sven Sievers - Glißmannweg 7 - 22457 Hamburg - Telefon 040 559 86 50 - Fax 040 559 86 525 Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass zwischenzeitliche Änderungen im Steuerrecht die hier angegeben Hinweise außer Kraft gesetzt, oder eingeschränkt haben können. ©opyright 2013 by Steuerberater S. Sievers, Hamburg
Links zu Informationen im Internet:
http://www.wdr.de/tv/servicezeit/sendungsbeitraege/2013/kw12/0321/01_gewerbeauskunft_zentrale.jsp
http://www.jurablogs.com/thema/gewerbeauskunft-zentrale
http://www.abmahnhilfe24.de/branchenbuch-abzocke/hilfe-bei-abzocke-der-gewerbeauskunftszentrale-abofalle.html
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