Sven Sievers Steuerberater Hamburg

 

 

Ihr Steuerberater in Hamburg Schnelsen


  Ihr Steuerberater in Hamburg Schnelsen  ::  Steuerberatung bei Existenzgründung und Firmenübertragungen  ::  Lohnbuchhaltung  ::  Einkommensteuer  ::  Bilanzen  ::  Fördermittelberatung
 


  Startseite
 

 
  Unser Team
 

 
  Leistungen
 

  
  Tipp des Monats
 

  
  Termine und mehr
 

  
  Steuerrechner
 

  
  Kontakt
 

 
  Inhaltsverzeichnis
 

 































































 





 

Zur Druckansicht im Format Adobe.pdf hier klicken...

Tipp des Monats Juli 2010 Sven Sievers Steuerberater in Hamburg Schnelsen

Gewerbesteuer teurer?!
 
Informationen und Musterberechnung Gewerbesteuer


In diesem Tipp soll es um die Frage gehen ob die Gewerbesteuer (GewSt) zusammen mit den jeweiligen Ertragssteuern teurer geworden ist.

Das Gewerbesteuergesetz hat zum 01.01.2008 einige Änderung erfahren.

Einige grundlegende Änderungen waren hier u.a.:

  • Gewerbesteuer ist keine Betriebsausgabe mehr
  • Einheitliche Messzahl von 3,5 %
  • Wegfall der Staffelung bei Einzelunternehmen/Personengesellschaften
  • 1. 12 TEUR 1% (Messzahl), 2. 12 TEUR 2%, usw. ab 5. 12TEUR 5%
  • Erhöhung der Anrechnung bei der Einkommensteuer (ESt) vom 1,8 auf das 3,8 fache des Gewerbesteuermessbetrages

Hierbei ist zu unterscheiden ob es um Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH) oder Einzelunternehmen/ Personengesellschaften handelt. Dieses soll anhand von Beispielen (Anlage) dargestellt werden.

Es wird ein Hamburger Unternehmen mit einen zu versteuerndes Einkommen von 100.000 EUR zugrunde gelegt.

Für die Berechnung der Einkommensteuer bei Einzelunternehmern bzw. Gesellschaftern von Personengesellschaften wird von einer ledigen Person ohne Kinder ausgegangen.

Auf die verschiedenen Punkte der Hinzurechnungen oder Kürzungen welche zur Ermittlung des zu versteuernden Einkommens (Bemessungsgrundlage) führen soll auf Grund des Umfanges hier nicht eingegangen werden. Jede Gemeinde hat einen anderen Hebesatz (Hamburg 470%, Berlin 410%, München 490%)


1. Kapitalgesellschaften

Wie Sie dem Beispiel in der Berechnung entnehmen können, ergibt sich für Jahre bis 2007 eine Gesamtbelastung von 43.677 EUR und ab 2008 eine Belastung von 32.275 EUR.

Dieses entspricht einem Unterschied von 11.402 EUR an Steuern die weniger bezahlt werden.


2. Einzelunternehmen/ Personengesellschaften

Hier ergibt sich aus dem Beispiel eine Gesamtbelastung an Gewerbe- und Einkommensteuer für das Jahr 2007 in Höhe von 38.672 EUR, während sich für das Jahr 2008 ein Betrag von 37.787 EUR ergibt.

Der Unterschiedsbetrag beträgt hier nur 885 EUR an weniger Steuern.

Bei einem Vergleich der Unterschiedbeträge muss mit einbezogen werden, dass bei den Kapitalgesellschaften noch die Abgeltungssteuer bzw. der persönliche Steuersatz hinzukommt bei Ausschüttung an den/die Gesellschafter.

Die Unterschiedsbeträge können in Zukunft variieren, da zur Zeit einige Gemeinden bedingt durch die Wirtschaftskrise oder andern Gründen die Hebesätze erhöhen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.

Ihr Steuerberater Sven Sievers
 

  Musterberechnung im Format adobe.pdf hier klicken

Steuertipps ab dem Jahr 2002 finden Sie auf http://www.steuerberater-sievers.de
Steuerberater Sven Sievers - Glißmannweg 7 - 22457 Hamburg - Telefon 040 559 86 50 - Fax 040 559 86 525

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass zwischenzeitliche Änderungen im Steuerrecht die hier angegeben Hinweise außer Kraft gesetzt, oder eingeschränkt haben können.

©opyright 2010 by Steuerberater S. Sievers, Hamburg

 

Unsere neue Internetpräsenz - bitte hier klicken. 

Impressum    Datenschutz