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Tip des Monats März 2004 Steuerberater in Hamburg W. Gräfe

Steuerhinterziehung und Strafbefreiung

Es kommt immer wieder vor, daß Steuern nicht in der richtigen Höhe angemeldet werden.

In größeren Abständen ist der Staat bereit, solche Steuersünden zu vergeben und den Tätern Straffreiheit zuzusichern. Die letzte Steueramnestie liegt schon ein paar Jahre zurück, wurde damals auch in einigen Fachkreisen als „Dummensteuer“ bezeichnet, weil die Finanzverwaltung in der Regel kaum eine Möglichkeit hatte, eine Steuerhinterziehung festzustellen und nachzuweisen.

 Das wird zwar in Zukunft auch nicht wesentlich einfacher, jedoch haben die umliegenden Europäischen Steueroasen mit den übrigen EG-Ländern vereinbart, daß für eine Übergangszeit

    a) zunächst Zinsabschlagsteuern erhoben werden und

    b) später Kontrollmitteilungen über gezahlte Zinsen an

die inländischen Finanzämter verschickt werden.

Das bedeutet für die etwas weitere Zukunft, daß

    a) der bisherige Steuervorteil schwindet und

    b) die Gefahr der Entdeckung größer wird.

Steuerpflichtige, die zukünftig ihre Einkünfte korrekt versteuern wollen und die falschen Erklärungen der Vergangenheit gleichzeitig korrigieren wollen, haben jetzt die Möglichkeit, eine Nacherklärung der seit 1993 bis 2002 nicht angegebenen Einnahmen vorzunehmen

Voraussetzung für die Straffreiheit ist

    a) nach dem 31.12.2003 und vor dem 01.04.2005 wird eine entsprechende Erklärung abgegeben.

    b) Die errechnete Steuer wird innerhalb von 10 Tagen entrichtet.

Die Steuer beträgt dann

                            
    a) für bis zum 31.12.2004erklärte Steuersünden 25%

    b) für bis zum 31.03.2005 erklärte Steuersünden 30%


Mit den Pauschalbeträgen von 25 bzw. 30% sind alle Steueransprüche aus der Umsatzsteuer, Vermögensteuer, Gewerbesteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer abgegolten.

Man sollte meinen, hier macht der frühere Steuerhinterzieher ein gutes Geschäft, schließlich zahlt er zur Abgeltung aller Steuern nur 25% bis 30% der Bemessungsgrundlage. Unser Gesetzgeber rechnet allerdings auch damit, daß ihm in Zukunft aus diesen Vermögensteilen Steuern zufließen.
Sollten Sie zu dem Personenkreis gehören, der seine Steuern  bisher nicht korrekt erklärt hat, haben Sie durch das neue Amnestiegesetz die Möglichkeit, ohne Bestrafung die alten Fehler zu berichtigen. Da das Verfahren ziemlich kompliziert ist, sollten Sie zuerst einmal ermitteln, in welcher Zeit Sie welche Steuern und in welcher Höhe nicht korrekt erklärt haben. Denn eine wirksame Erklärung setzt voraus, daß alle Tatbestände, die zur Steuerpflicht führen, erklärt werden.

Und sollte irgendwann einmal eine Kontrollmitteilung an Ihr Finanzamt erfolgen, wird davon ausgegangen, daß diese Steuerverkürzung nicht in der Nacherklärung enthalten ist. Zur Straffreiheit müssten sie also nachweisen, daß Sie auch diesen Sachverhalt der Steuer unterworfen haben. Deshalb ist eine sorgfältige Dokumentation der nacherklärten Beträge dringend zu empfehlen.

Sollten Sie zu denjenigen gehören, die bisher ihre Steuern korrekt abgerechnet haben, und dabei einen hohen Steuersatz bezahlt haben, könnten sie jetzt auf eine gute Idee kommen: Es kann doch nicht sein, daß ehrliche Steuerzahler bestraft werden und mehr Steuern zahlen als diejenigen, die erst Jahre später über das Amnestiegesetz ihre Steuern in richtiger Höhe entrichten.

Bereits zum letzten Amnestiegesetz ist entschieden worden, daß sie keinen Anspruch auf Reduzierung Ihrer korrekt errechneten und bezahlten Steuern haben. Leider.

Sie sehen, das Verfahren ist außergewöhnlich schwierig, Sie sollten, wenn Sie eine Nacherklärung beabsichtigen, einen Fachmann hinzuziehen.

Steuerberater Wolfgang Gräfe - Glißmannweg 7 - 22457 Hamburg - Telefon 040 559 86 50 - Fax 040 559 86 525




Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass zwischenzeitliche Änderungen im Steuerrecht die hier angegeben Hinweise außer Kraft gesetzt, oder eingeschränkt haben können.

©opyright 2004 by Steuerberater W. Gräfe, Hamburg