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Steuerberater W. Gräfe in Hamburg Tipp des Monats Januar 2006
Grundsteuer verfassungswidrig?



Seit Mitte August 2005 taucht in allen Medien immer wieder die Frage auf: Ist die Grundsteuer verfassungswidrig?

Auslöser ist eine Verfassungsbeschwerde, die unter dem Aktenzeichen 1 BvR 1644/05 beim Bundesverfassungsgericht eingereicht wurde.

Strittig ist, ob die Besteuerung von eigengenutztem Grundvermögen verfassungsgemäß ist. Die Kläger berufen sich als Begründung auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vermögensteuer, welches für die Grundsteuer ebenfalls anwendbar sein soll.

Diese Verfassungsbeschwerde richtet sich nur für die vom Eigentümer ausschließlich eigengenutzten Grundstücke (einschließlich Eigentumswohnungen), dass heißt nur gegen die Grundsteuer B.

Es ist fraglich, ob:
 

    a) die Verfassungsbeschwerde angenommen wird
    b) ein für die Grundeigentümer positives Urteil ergeht
    c) ab wann ein eventuell positives Urteil anzuwenden ist
     


Die Erfolgsaussichten werden von Experten unterschiedlich beurteilt, Sie sollten trotzdem meines Erachtens Rechtsmittel einlegen (solange dies ohne Kosten möglich ist), damit Sie nach einer möglichen positiven Entscheidung auch von dieser profitieren können. Denn immer wieder gilt der Grundsatz:

Nur wer Einspruch einlegt bekommt bei einem positiven Entscheid sein Geld zurück. Damit ist aber auch schon eines völlig klar: Auch wenn Sie Einspruch einlegen müssen, Sie weiterhin die Grundsteuer in festgesetzter Höhe bezahlen.

Was sollten Sie tun?

  1. Ergeht Anfang des Jahres ein neuer Grundsteuermeßbescheid, so legen Sie dagegen Einspruch ein. (Textempfehlung siehe Anhang 1.)
     
  2. Ergeht kein neuer Grundsteuermeßbescheid, beantragen Sie Aufhebung des bestandkräftigen Meßbescheides (Textvorschlag siehe Anhang 2)
     und legen nach Erhalt der Entscheidung über diesen Antrag gegen diese Entscheidung wiederum Einspruch ein. (Hier gilt der dritte Textvorschlag)

Und wenn Sie dann noch das Glück haben, dass das Bundesverfassungsgericht in Ihrem Sinne entscheidet, gibt es irgendwann auch Geld zurück – und damit kann dann wieder unsere Konjunktur richtig toll angekurbelt werden!!!

Sie sehen, auch 2006 bleibt das Steuerrecht spannend.

Gesundheit und Glück für 2006 wünscht Ihnen

Ihr Wolfgang Gräfe



Nachtrag vom 19.07.2006

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Es gibt jedoch noch einen Rechtsanwalt, der dagegen neu streiten will, ich sehe hier allerdings keine großen Erfolgsaussichten.
 

Textempfehlung Anhang 1
 

Zum Download der Textempfehlungen klicken Sie bitte auf die entsprechend nummerierten Anhänge.

Textempfehlung Anhang 2
 

Textempfehlung Anhang 3
 

Steuerberater Wolfgang Gräfe - Glißmannweg 7 - 22457 Hamburg - Telefon 040 559 86 50 - Fax 040 559 86 525




Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass zwischenzeitliche Änderungen im Steuerrecht die hier angegeben Hinweise außer Kraft gesetzt, oder eingeschränkt haben können.

©opyright 2006 by Steuerberater W. Gräfe, Hamburg