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Steuerberater Hamburg W. Gräfe Tipp des Monats Februar 2006
Alles (S)teuer ?



Sie verkaufen Opas Briefmarkensammlung-

Sie tauschen Aktien, die Sie schon eine Ewigkeit besitzen in Rentenpapiere-

Sie verkaufen Ihr Häuschen, das Ihnen schon seit Ewigkeiten gehört-

das kostet Einkommensteuer

Ein Horrorszenario? Bis jetzt sind derartige Veräußerungsgewinne, wenn sie außerhalb der Spekulationsfristen erzielt werden
(für die Briefmarkensammlung und die Wertpapiere ist das ein Jahr, für Immobilien 10 Jahre) steuerfrei, während im umliegenden Ausland teilweise diese Gewinne versteuert werden.

Die Bundesregierung plant, ab 2007 diese Veräußerungsgewinne auch dann zu versteuern, wenn ihnen die veräußerten Gegenstände seit einer halben Ewigkeit gehören.

Liegt zwischen Kauf und Verkauf dieses Gegenstandes nur eine geringe Frist, ist die Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns relativ einfach. Etwas anderes gilt schon, wenn die Briefmarkensammlung von Ur-Opa kommt oder Sie die Immobilie vor langer Zeit erworben haben. Für diese Fälle soll ein Prozentsatz des Verkaufpreises als Bemessungsgrundlage für die Steuer gelten, weil die Anschaffungskosten in den seltensten Fällen noch nachweisbar sind.

Wie die endgültige Gesetzesvorschrift aussehen wird, vermag heute noch niemand genau zu sagen. Si-cher erscheint jedoch,
dass ein Verkauf ab 2007 Steuer kosten wird.

Sollten Sie ohnehin die Absicht haben

    a) Opas Briefmarkensammlung zu verkaufen
    b) Ihr Aktiendepot in ein Rentendepot umzuwandeln
    c) Ihr Häuschen zu verkaufen

so sollten Sie überlegen, ob der Verkauf noch im Jahre 2006 erfolgt. Dabei müssen Sie natürlich insbesondere im Fall der Wertpapiere auch die zukünftige Wertentwicklung abschätzen.

Nehmen wir das Beispiel des Wertpapierdepots. Sie haben Aktien im Werte von € 50.000,00, die Sie in grauer Vorzeit gekauft haben, Kosten sind nicht mehr nachweisbar.
Beim Verkauf im Jahre 2007 fallen auf den Veräußerungspreis z.B. drei Prozent Steuer an. Die Steuer beträgt € 1.500,00,
so dass Sie nur noch € 48.500,00 neu in Rentenpapiere anlegen.

Tauschen Sie dagegen im Jahre 2006, so bleibt der Veräußerungsgewinn, weil er außerhalb der Spekulationsfrist erzielt wurde, steuerfrei. Sie können in diesem Fall € 50.000,00 in Rentenpapiere anlegen und haben den Vorteil, dass sie beim späteren Verkauf dieser Rentenpapiere Ihren Einkaufspreis aus dem Jahre 2006 nachweisen können.

Suchen Sie also, wenn Sie betroffen sind, Ihren Steuerberater auf. Es ist nämlich zu erwarten, dass zu dem Zeitpunkt, an
dem das Gesetz bekannt wird, viele andere Menschen ebenfalls ihre Briefmarken-sammlung/Wertpapierdepot/Häuschen verkaufen wollen. Und wenn das Angebot groß ist fallen die Preise. Deswegen ist es wichtig, dass Sie sofort nach Bekannt werden des Gesetzes reagieren können.

Ihr Wolfgang Gräfe

 

Steuerberater Wolfgang Gräfe - Glißmannweg 7 - 22457 Hamburg - Telefon 040 559 86 50 - Fax 040 559 86 525




Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass zwischenzeitliche Änderungen im Steuerrecht die hier angegeben Hinweise außer Kraft gesetzt, oder eingeschränkt haben können.

©opyright 2006 by Steuerberater W. Gräfe, Hamburg