Sven Sievers Steuerberater Hamburg

 

 

Ihr Steuerberater in Hamburg Schnelsen


  Ihr Steuerberater in Hamburg Schnelsen  ::  Steuerberatung bei Existenzgründung und Firmenübertragungen  ::  Lohnbuchhaltung  ::  Einkommensteuer  ::  Bilanzen  ::  Fördermittelberatung
 


  Startseite
 

 
  Unser Team
 

 
  Leistungen
 

  
  Tipp des Monats
 

  
  Termine und mehr
 

  
  Steuerrechner
 

  
  Kontakt
 

 
  Inhaltsverzeichnis
 

 























































 

Zur Druckansicht im Format Adobe.pdf hier klicken...

Tipp des Monats Dezember 2007  Sven Sievers Steuerberater in Hamburg Schnelsen

Letzte Runde bitte....!

Sehr geehrte/r Leser/in, dieses soll keine Ankündung eines Gastwirtes oder Besitzer eines Glühweinstandes
auf den vielen unzähligen Weihnachtsmärkten in Deutschland sein.

Es ist vielmehr das Auslaufen der geringwertigen Wirtschaftsgüter (kurz GWG genannt) bei bilanzierenden
Steuerpflichtigen. Dieses sind Einzelunternehmen mit entsprechender Größe, Kapitalgesellschaften sowie
Personengesellschaften.

Es gilt nicht für Selbständige und Freiberufler, die ihren Gewinn durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung
ermitteln. Ebenfalls nicht betroffen sind Arbeitnehmer/ Privatpersonen.

Diese können in ihrer Einkommensteuererklärung, bei den Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit
oder Vermietungseinkünften nach wie vor die Kosten ansetzen.

Die zurzeit geltende Regelung für GWG besagt, - man kann selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter deren
Einzelwert 410 EUR netto (ohne Umsatzsteuer) nicht überschreitet -, sofort als
Betriebsausgaben/Werbungskosten gewinnmindernd geltend machen.

Durch die Unternehmenssteuerreform 2008 wird dieses für die o.g. Gruppen abgeschafft und durch eine
neue Regelung ersetzt. Aber auch hier wurde wieder etwas komplizierter neu geregelt als notwendig.

Ab 2008 werden zum einen die Betragsgrenzen geändert, 150 bis 1000 EUR, und zum anderen kommen
alle Anschaffungen des Jahres unabhängig vom Zeitpunkt des Kaufes in einen sog. Topf, Pool oder was
sonst noch für Namen dafür kreiert werden.

Außerdem wird nicht wie zurzeit im gleichen Jahr gewinnmindernd abgeschrieben, sondern über fünf Jahre
verteilt, (incl. Jahr der Anschaffung). Dieses gilt für alle Arten von Wirtschaftsgütern z.B. Computer,
Büromöbel, Werkzeuge usw..

Hier kann es in einigen Bereichen zu Verschlechterung oder Verbesserung kommen. Dieses jedoch
darzustellen, würde den Rahmen des Tipps in die Länge ziehen. Im Einzelfall müsste beim Steuerberater
nachgefragt werden.

Es wird keine Rücksicht darauf genommen, ob die Gegenstände entwendet, zerstört oder sonst in
irgendeiner weise aus dem Unternehmen ausscheiden. Der Topf/ Pool wird bis zum Ende (0 EUR)
abgeschrieben! Für jedes Jahr gibt es einen neuen Topf (2009,2010...)

Von einer Vereinfachung oder Abschaffung komplizierter Regelungen hat sich die Regierung wieder einmal
entfernt!

So bleibt mir nichts anderes übrig, als allen Lesern und Ihren Familien eine frohe und besinnliche
Adventszeit und Weihnachtszeit sowie einen guten und gesunden Rutsch ins Jahr 2008 zu wünschen.

Ihr Steuerberater Sven Sievers