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Neuberechnung von Zinsen Steuerberater in Hamburg W. Gräfe  Tipp Juli 2002

Bei der Gewährung von Darlehen wird häufig der Kreditbetrag durch eine Kapitallebensversicherung oder einen Bausparvertrag abgesichert und später getilgt. Hier ist z.B. auch der Regelfall des Berlinerdarlehens betroffen.

Zum Schutze der Kreditnehmer ist gesetzlich vorgeschrieben, daß diesem die Höhe der Gesamtbelastung bei einer Koppelung des Darlehensvertrages mit einem Bausparvertrag oder einem Lebensversicherungsvertrag bei Abschluß des Vertrages in EURO (DM) aufgegeben werden muß.

Dies ist bei den meisten gekoppelten Verträgen nicht der Fall.

Da die gesetzlichen Vorschriften nicht eingehalten wurden, steht dem Gläubiger lediglich gemäß Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18.12.2001 (XIZR 156/01) ein Zinssatz von 4 % zu.

Die Banken haben also in diesem Fall auf Antrag des Kreditnehmers eine Neuberechnung der Zinsen vorzunehmen, die zuviel berechneten Zinsen sind an den Kreditnehmer zu erstatten.

 Rechtsgrundlage ist das Verbraucherkreditgesetz, das am 01.01.1991 in Kraft trat. Die Neuberechnung muß (auf Antrag) bei allen Darlehensverträgen erfolgen, die seit diesem Tag abgeschlossen wurden und bei denen die Rückzahlung ganz oder teilweise durch gleichzeitig abgeschlossene Sparverträge aller Art erfolgt. Voraussetzung ist weiterhin, daß die Gesamtbelastung aus dem Kredit- und dem Sparvertrag nicht offen ausgewiesen wurde.

Unklar scheint noch, ob dieses Urteil auch für Hypothekenkredite gilt. Der Bundesgerichtshof hatte in seinem Urteil lediglich von Konsumenten- oder Ratenkrediten gesprochen.

Wenn Sie betroffen sind, sollten Sie sich mit einem Rechtsanwalt, der auf diesem Gebiet Spezialist ist, zusammen setzen. Es hilft Ihnen auch die Verbraucherzentrale Hamburg, Kirchenallee 22, 20099 Hamburg bzw. deren Internetseite www.vzhh.de

 

Wir schaffen Klarheit ! Steuerberater Wolfgang Gräfe - Glißmannweg 7 - 22457 Hamburg -Telefon 040 559 86 50 -Fax 040 559 86 525



Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass zwischenzeitliche Änderungen im Steuerrecht die hier angegeben Hinweise außer Kraft gesetzt, oder eingeschränkt haben können.

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