Steuerberater in Hamburg Schnelsen - Sven Sievers - Steuertipp des Monats Juli 2020
Corona-Überbrückungshilfe! Überbrückungshilfe - ein zentraler Aspekt des Konjunkturpakets - Juli 2020
Mit der Überbrückungshilfe als einem zentralen Aspekt des Konjunkturpakets die Bundesregierung nun eine neue Hilfe auf den Weg gebracht. Diese Finanzspritze schließt unmittelbar an den Förderzeitraum der Soforthilfen an und ist per Anweisung des Bundes ziemlich detailliert geregelt. Anders als bei den Soforthilfen kann der Antrag nur über einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer gestellt werden. Es ist davon auszugehen, dass dieses Vorgehen den Staat von gewissen Vorarbeiten befreien und einen Missbrauch verhindern soll.
Ziel der Überbrückungshilfe ist es, kleinen und mittleren Unternehmen, die unmittelbar oder mittelbar durch Coronabedingte Auflagen und Schließungen betroffen sind, für die Zeit von Juni bis August 2020 eine weitergehende Liquiditätshilfe zukommen zu lassen.
Damit Sie wissen, welche Unterlagen wir letztlich von Ihnen benötigen, um die Finanzierungshilfen beantragen zu können, und um das Antragsverfahren zu beschleunigen, damit Sie die Frist nicht versäumen, haben wir als Orientierungshilfe am Ende dieser Information eine Checkliste für Sie zusammengestellt, mit deren Hilfe die Antragstellung definitiv gelingt.
Download Überbrückunghilfen Fragen und Antworten - hier klicken
Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie weiterhin Gesundheit und dass Sie diese Krise gesundheitlich und wirtschaftlich gut überstehen!
Ihr Steuerberater Sven Sievers
Alle Steuertipps ab dem Jahr 2002 finden Sie auf www.stbsievers.de Steuerberater Sven Sievers - Glißmannweg 7 - 22457 Hamburg - Telefon 040 559 86 50 - Fax 040 559 86 525 Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass zwischenzeitliche Änderungen im Steuerrecht, oder anderer Gesetzgebung die hier angegeben Hinweise außer Kraft gesetzt, oder eingeschränkt haben können.
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