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Tipp des Monats August 2007  Sven Sievers Steuerberater in Hamburg Schnelsen
Mogelpackung oder Sommerloch - Unternehmenssteuerreform

Wie die Meisten in den vergangenen Wochen und Monaten mitbekommen haben werden, wurde die Unternehmenssteuerreform am 6. Juli 2007 vom Bundesrat verabschiedet und tritt mit Schwerpunkt 2008 in Kraft.

Ich will Ihnen in diesem Tipp einen Teil dieser Reform darstellen. Es geht hierbei um die ermäßigte Besteuerung von nicht entnommenen Gewinnen bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften, welche ab 2008 gilt.

Der Gesetzgeber hat beschlossen, dass nicht entnommene Jahresgewinne im ersten Schritt reduziert (25 %) besteuert und im zweiten Schritt in den Folgejahren bei Mehrentnahmen, nachversteuert (28,25 %) werden. Der Solidaritätszuschlag (5,50 %) wird ebenfalls berechnet.

Grundlage hierfür sind die Zahlen aus der Bilanz, der Gewinn, Einlagen und Entnahmen. Für Personen die eine Einnahmeüberschuss-Rechnung erstellen, kommt diese Regelung nicht in Betracht.

Für eine Beispielsrechnung wird von einem Gewinn von 100.000 €, Entnahmen von 50.000 €, Einlagen von 10.000 € und einer Gewerbesteuer von 14.000 € (ab 2008 keine Betriebsausgabe mehr) ausgegangen. Sonstige steuerliche Abzugsbeträge sollen hier aus Vereinfachungsgründen außen vor gelassen werden, daher wird der Gewinn als zu versteuerndes Einkommen zugrunde gelegt.

Es geht hier um die Gesamtbelastung an Einkommensteuer bei Ledigen (Verheirateten). Verglichen wird die normale Besteuerung mit der Besteuerung bei Inanspruchnahme der neuen Regelung.

Demnach ergibt sich eine Einkommensteuerbelastung bei normaler Besteuerung von 34.086 € (26.192 €) und 1.874 € (1.440 €) Solidaritätszuschlag.

Die Versteuerung des neuen Optionsmodells stellt sich wie folgt dar.

1. Besteuerung des entnommenen Gewinns

Im ersten Schritt wird die Summe der Entnahme, Einlage und Gewerbesteuer, 54.000 €, mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Hier ergeben sich 14.766 € (9.744 €) zzgl. Solidaritätszuschlag 812 € (535 €).

2. Besteuerung des nicht entnommenen Gewinns

Im zweiten Schritt wird im selben Jahr der nicht entnommene Gewinn versteuert, die Steuer beträgt hier incl. Solidaritätszuschlag insgesamt 13.710 €.

3. Nachversteuerung des nicht entnommenen Gewinns

In den Folgejahren folgt der letzte Schritt mit der Nachversteuerung, sofern im entsprechenden Jahr mehr entnommen wurde als Gewinn angefallen ist. Diese beträgt mit Solidaritätszuschlag insgesamt 8.516 €.

Sowohl bei der Nachversteuerung (3.), als auch beim zweiten Schritt (2.), ist die Höhe der Steuer unabhängig davon ob jemand ledig oder verheiratet ist.

Es ergibt sich somit bei einem Ledigen bei der Option eine Mehrsteuer von 1.843 € und bei Verheirateten von 4.873 € gegenüber der Sofortversteuerung.

Die Nachversteuerung (8.516 €) ist zwar später zu zahlen wodurch ein evtl. Zinsgewinn erzielt werden kann, aber um einen Vorteil zu erlangen muss bis zur Zahlung Zinsgewinn und Mehrsteuer gleich sein.

Alle, die die genaueren Zahlen nachvollziehen wollen, können dieses in der beigefügten Anlage tun.

Zum Abschluss bleibt die Frage offen, für wen genau in der Neuerung ein evtl. Vorteil zu ersehen ist. Wie in bewährter Tradition, fragen Sie auch hier bitte Ihren Steuerberater, da bei Jedem individuelle Zahlen zugrunde zu legen sind.

Berechnungsbeispiel


1. Sofortversteuerung

Ledig

in Prozent

Verheiratet

in Prozent

Gewinn = 100.000 €

 

 

 

 

Einkommensteuer lt. Tabelle

34.086,00

34,08

26.192,00

26,19

Solidaritätszuschlag

1.874,73

1.87

1.440,56

1,44

Gesamt

 

 

 

 

 

2. Optionsmodell

Ledig

in Prozent

Verheiratet

in Prozent

Gewinn = 100.000 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.1 Besteuerung entnommener Gewinn

 

 

 

 

Entnahme      

+ 50.000 €

 

 

 

 

Einlage       

- 10.000 €

 

 

 

 

Gewerbesteuer 

+ 14.000 €

 

 

 

 

Gewinn

+ 54.000 €

 

 

 

 

Einkommensteuer lt. Tabelle

14.766,00

27,34

9.744,00

18,04

Solidaritätszuschlag

812,13

1,50

535,92

0,99

Gesamt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.2 Besteuerung nicht entnommener G.

 

 

 

 

Gewinn

+ 100.000 €

 

 

 

 

abzgl. Gewinn 2.1

-  54.000 €

 

 

 

 

Summe

+ 46.000 €

 

 

 

 

Einkommensteuer 28,25 %

12.995,00

28,25

12.995,00

28,25

Solidaritätszuschlag

714,72

1,56

714,72

1,56

Gesamt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.3 Nachversteuerung entnommener G.

 

 

 

 

Summe 2.2

+ 46.000 €

 

 

 

 

abzgl. Steuer 2.2

- 13.710 €

 

 

 

 

Summe

+ 32.290 €

 

 

 

 

Einkommensteuer 25,00 %

8.072,00

25,00

8.072,00

25,00

Solidaritätszuschlag

443,96

1,38

443,96

1,38

Gesamt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vergleich

 

 

 

 

Steuer 1.

35.960,73

 

27.632,56

 

Steuer 2.1-2.3

37.803,81

 

32.505,60

 

Mehrsteuer 2 zu 1

+ 1.843,08

 

+ 4.873,04

 

in Prozent zur Nachversteuerung

21,65

 

57,23