Steuerberater in Hamburg Schnelsen - Sven Sievers - Steuertipp des Monats Juli 2021
Bundesministerium der Finanzen - FAQ „Corona“ (Steuern) - Stand: 6. Juli 2021 Vorauszahlungen Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer herabsetzen, Steuerzahlungen zinslos stunden, Verzicht auf Vollstreckungen
Das Bundesministerium der Finanzen und die obersten Finanzbehörden der Länder haben verschiedene steuerliche Erleichterungen beschlossen, um die von der Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffenen Steuerpflichtigen zu entlasten. Ziel ist es, die Liquidität bei Unternehmen zu verbessern, die durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind.
So wird für die Betroffenen bis zum 30. September 2021 in der Regel die Möglichkeit eingeräumt, Steuerzahlungen zinslos zu stunden; ebenso soll auf die Vollstreckung rückständiger Steuerschulden verzichtet werden. Dies verschafft den Steuerpflichtigen eine Zahlungspause gegenüber dem Finanzamt.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Vorauszahlungen zur Einkommen-, Körperschaft- und zur Gewerbesteuer herabzusetzen. Für die konkrete Inanspruchnahme der beschriebenen Steuererleichterungen setzen Sie sich bitte direkt mit Ihrem Finanzamt in Verbindung. Geht es Ihnen um die Stundung der Gewerbesteuer, ist Ihr zuständiger Ansprechpartner die Gemeinde-/Stadtverwaltung, da dieser die Festsetzung und Erhebung der Steuern obliegt, in den Stadtstaaten ist Ihr zuständiges Finanzamt der richtige Ansprechpartner. Geht es um die Versicherungsteuer, sprechen Sie bitte das Bundeszentralamt für Steuern an.
Die folgenden FAQ sollen Ihnen einen kurzen Überblick über die näheren Einzelheiten der entsprechenden Maßnahmen geben. Die Ausführungen gelten als allgemeine Hinweise im Umgang mit den sich aufdrängenden Fragestellungen im Zusammen-hang mit der Corona-Krise.
Die Entscheidung im Einzelfall obliegt nach wie vor den Finanzämtern, den Kommunen beziehungsweise den weiteren Ansprechpartnern.
Bitte beachten Sie, dass das Dokument laufend an die aktuelle Situation und die sich ergebenden Fragestellungen angepasst wird.
Die vollständige Information des Bundesfinanazministeriums können Sie hier herunterladen. Format Adobe .pdf
Ihr Steuerberater Sven Sievers
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