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Steuerberater in Hamburg Schnelsen - Sven Sievers - Steuertipp des Monats April 2020

Corona-Pandemie!
Erweiterung der Hinzuverdienstmöglichkeiten während der Kurzarbeit

Bisher galt: Wenn Sie nach Eintritt von Kurzarbeit eine Nebentätigkeit neu aufnehmen, wird das daraus erzielte Entgelt auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Mit dem Sozialschutzpaket vom 27. März 2020 wird diese Hinzuverdienstregelung befristet gelockert.

Vom 1. April bis zum 31. Oktober 2020
gilt folgende Sonderregelung: Verdienste aus während der Kurzarbeit neu aufgenommenen Nebentätigkeiten in systemrelevanten Bereichen werden nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Einzige Bedingung: Sie dürfen die Höhe des Lohns nicht überschreiten, den sie vor der Kurzarbeit bekommen haben.

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Liste der systemrelevanten Bereiche

Energie

Strom-, Gas-, Kraftstoffversorgung (inklusive Logistik) (z. B. kommunale Energieversorger)

Wasser & Entsorgung
Hoheitliche & privatrechtliche Wasserversorgung, sowie die Müllentsorgung (z. B. Müllwerker*innen, Wasserwerke, Kläranlage)

Ernährung & Hygiene
Produktion, Groß- & Einzelhandel (inklusive Zulieferung, Logistik) (z. B. Landwirte, Erntehelfer*innen, Verkäufer*innen)

Informationstechnik & Telekommunikation
insbesondere Netze entstören & aufrecht erhalten (z. B. Informatiker*in, Systemelektroniker*in)

Gesundheit
Krankenhäuser, Rettungsdienste, Pflege, niedergelassener Bereich, Medizinproduktehersteller, Arzneimittelhersteller, Apotheken, Labore

Finanz- & Wirtschaftswesen
Kreditversorgung der Unternehmen, Bargeldversorgung, Sozialtransfers

Transport & Verkehr
insbesondere Betrieb für kritische Infrastrukturen, öffentlicher Personen- und Güterverkehr sowie Flug- & Schiffsverkehr

Medien
insbesondere Nachrichten- & Informationswesen sowie Risiko- & Krisenkommunikation

Staatliche Verwaltung (Bund, Land, Kommune)
Kernaufgaben der öffentlichen Verwaltung & Justiz (z. B. Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz)

Schulen, Kinder- & Jugendhilfe, Behindertenhilfe
Personal, das die notwendige Betreuung in Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, stationären Einrichtungen der Kinder- & Jugendhilfe sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderung sicherstellen

Diese Liste ist an die Verordnung zur Bestimmung kritischer Infrastrukturen nach dem Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-Gesetz) angelehnt.

Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie Gesundheit und dass Sie diese Krise gesundheitlich und wirtschaftlich gut überstehen!

 

Ihr Steuerberater Sven Sievers

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Alle Steuertipps ab dem Jahr 2002 finden Sie auf www.stbsievers.de
Steuerberater Sven Sievers - Glißmannweg 7 - 22457 Hamburg - Telefon 040 559 86 50 - Fax 040 559 86 525
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass zwischenzeitliche Änderungen im Steuerrecht, oder anderer Gesetzgebung die hier angegeben Hinweise außer Kraft gesetzt, oder eingeschränkt haben können.
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales


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