Steuerberater in Hamburg Schnelsen - Sven Sievers - Steuertipp des Monats Mai 2023
Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden Entsprechend dem § 35c EStG
Die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden kann nur in Anspruch genommen werden, wenn durch eine nach amtlichem Muster erstellte Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens nachgewiesen wird, dass die Voraussetzungen des § 35c Absatz 1 Satz 1 bis 3 Einkommen- steuergesetz (EStG) sowie die Anforderungen nach der Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen...
Das vollständige Schreiben mit allen Informationen finden Sie hier in der Anlage (Format .pdf)
Ihr Steuerberater Sven Sievers
Quelle: BMF Bundesministerium der Finanzen Alle Steuertipps ab dem Jahr 2002 finden Sie auf www.stbsievers.de Steuerberater Sven Sievers - Glißmannweg 7 - 22457 Hamburg - Telefon 040 559 86 50 - Fax 040 559 86 525 Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass zwischenzeitliche Änderungen im Steuerrecht die hierangegeben Hinweise außer Kraft gesetzt, oder eingeschränkt haben können.
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