Steuerberater in Hamburg Schnelsen - Sven Sievers - Steuertipp des Monats Juli 2023
Handwerkerleistungen: Steuervorteil ohne spezielles Nutzungsrecht Handwerkerleistungen nach § 35a EStG steuerlich abzugsfähig?
Der BFH hat klargestellt, dass hierfür zwar eine tatsächliche Haushaltsführung, aber kein besonderes Nutzungsrecht - etwa aus einem Mietverhältnis - Voraussetzung ist. Zudem ist ein Anspruch auf die Steuerermäßigung prinzipiell auch möglich..
Das vollständige Schreiben mit allen Informationen finden Sie hier in der Anlage (Format .pdf)
Ihr Steuerberater Sven Sievers
Quelle: BMF Bundesministerium der Finanzen Alle Steuertipps ab dem Jahr 2002 finden Sie auf www.stbsievers.de Steuerberater Sven Sievers - Glißmannweg 7 - 22457 Hamburg - Telefon 040 559 86 50 - Fax 040 559 86 525 Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass zwischenzeitliche Änderungen im Steuerrecht die hierangegeben Hinweise außer Kraft gesetzt, oder eingeschränkt haben können.
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