Steuerberater in Hamburg Schnelsen - Sven Sievers - Steuertipp des Monats Februar 2019
Teure Steuernachzahlungen Kassen Nachschau
Bereits seit Anfang 2018 haben Prüfer des Finanzamts das Recht, unangekündigt an die Tür eines Betriebs zu klopfen und die Herausgabe der Kassendaten zu verlangen.
Die Rede ist von der sogenannten Kassen-Nachschau. Dieser Überraschungsbesuch kann ziemlich teuer werden, wie eine Statistik aus Berlin zeigt. Die Betriebsprüfungen im Berliner Gastronomiebereich führten bei rund 700 abgeschlossenen Fällen zu Steuernachzahlungen von 15,9 Millionen Euro.
In 500 Fällen erfolgte eine Kassen-Nachschau. Diese Info aus Berlin (SenFin Berlin, PM vom 27. Dezember 2018) dürfte einen Nachahmungseffekt in anderen Bundesländern auslösen.
Neben dem Gastronomiebereich dürften bargeldintensive Handwerksbetriebe wie Bäckereien, Konditoreien, Metzgereien oder Friseursalons im Visier des Finanzamts stehen. Betriebe mit EDV- oder PC-Kassensystem sollten sich also unbedingt schon heute auf den Tag X vorbereiten, an dem ein Prüfer seinen Überraschungsbesuch zu einer Kassen-Nachschau durchführt. Vorbereiten bedeutet, die Kassenführung vom Steuerberater begutachten zu lassen und vorhandene Mängel umgehend abzustellen. Steuertipp: Findet der Kassenprüfer keine gravierenden Kassenmängel, wird er wahrscheinlich von einer Ausdehnung in eine ausführliche Betriebsprüfung absehen.
Es empfiehlt sich deshalb dringend ein Gespräch mit dem Steuerberater zur Kassenführung.
Ihr Steuerberater Sven Sievers
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