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Steuerberater in Hamburg Schnelsen - Sven Sievers - Steuertipp des Monats November 2023
 
Sozialversicherung Änderungen 2024
 
Das Bundeskabinett hat am 11.10.2023 die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2024 beschlossen.

Große Bedeutung für viele Werte in der Sozialversicherung hat die Bezugsgröße - unter anderem für die Festsetzung
der Mindestbeitragsbemessungsgrundlagen für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung oder für die Beitragsberechnung von versicherungspflichtigen Selbstständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung.
  
Die Bezugsgröße steigt im Jahr 2024 auf 3.535 Euro/Monat (2023: 3.395 Euro/Monat); die Bezugsgröße (Ost) auf
3.465 Euro/Monat (2023: 3.290 Euro/Monat).
  
Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinenRentenversicherung erhöht sich auf 7.550 Euro/Monat
(2023: 7.300 Euro/Monat) und die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) auf 7.450 Euro/Monat (2023: 7.100 Euro/Monat).
  
Die bundesweit einheitliche Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (Jahresarbeits- entgeltgrenze) beträgt im Jahr 2024 69.300 Euro (2023: 66.600 Euro).
  
Die ebenfalls bundesweit einheitliche Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt auf 62.100 Euro jährlich (2023: 59.850 Euro) bzw. 5.175 Euro monatlich (2023: 4.987,50 Euro)
  

Bevor diese im Bundesgesetzblatt verkündet wird, muss der Bundesrat noch zustimmen.

Die vollständige Publikation mit allen Informationen finden Sie hier in der Anlage (Format .pdf)

 

 

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slog


Quelle: Bundesministerium der Finanzen
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