Tipp des Monats September 2010 Sven Sievers Steuerberater in Hamburg Schnelsen
Vorsicht Falle! 1% Regelung
In dem Tipp für diesen Monat geht es darum, dass eine „gefühlte“ Sicherheit der Anwendung der 1%-Regelung, sich zu einem noch teureren Vergnügen entwickeln kann.
Hier geht weniger um die Ein-Prozent-Regelung bei nur einem Fahrzeug im Betriebsvermögen, sondern wenn sich dort mehrere Fahrzeuge befinden.
Bei dem Begriff Fahrzeug ist dabei zu unterscheiden, zwischen reinen Werkstatt-/ Transportfahrzeugen usw.und den Fahrzeugen, die auch privat genutzt werden können Cabrio, SUV, Sportwagen, Kombi usw.
Aufgrund eines Urteils des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 09.03.2010 (VIII R 24/08) ist auf Fahrzeuge die für private Zwecke genutzt werden die 1%-Regelung anzuwenden, sofern kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt wird.
Hier geht es einzig darum, wie viele Fahrzeuge privat genutzt werden könnten.
Das Argument, dass man ja immer nur ein Fahrzeug zur gleichen Zeit nutzen kann, wird nicht beachtet.
Es hilft auch nicht wenn sich im Privatvermögen gleichzeitig auch noch Fahrzeuge befinden.
Das die bisherige Anwendung des Schreibens vom Bundesfinanzministerium (BMF) vom 21.02.2002 (IV A 6 – S 2177 – 1/02) über das Jahr 2009 hinaus weiter angewendet wird, kann nicht mehr garantiert werden. Diese besagt, dass lediglich vom Fahrzeug mit dem höchsten Bruttolisteninlandspreis die Ein-Prozent-Regelung genommen werden kann.
Die im o.g. Schreiben erforderliche Glaubhaftmachung, dass keine Person aus dem privaten Umfeld diese betrieblichen Fahrzeuge nutzt, ist meines Erachtens auch hinfällig geworden.
Es wird sich zeigen ob das Urteil vom Finanzamt/ Betriebsprüfer auf Fälle vor 2010 angewandt wird.
Um Unannehmlichkeiten bzw. Nachzahlungen zu vermeiden, gibt es zwei Möglichkeiten:
- Werden mehrere Betriebsfahrzeuge überwiegend privat genutzt, sollte überlegt werden, ob es Sinn
macht diese in das Privatvermögen zu überführen.
- Ein ordentliches Fahrtenbuch im Sinne des Gesetzgebers für die betroffenen Fahrzeuge
des Betriebsvermögen zu führen, um den genauen Anteil der Kosten in Privat und Geschäft zu ermitteln.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater!
Ihr Steuerberater Sven Sievers
Tipp 0910 Anlage 1 BFH-Urteil 2010 - Format adobe.pdf hier klicken
Tipp 0910 Anlage 2 BMF-Schreiben 2002 - Format adobe.pdf hier klicken
Steuertipps ab dem Jahr 2002 finden Sie auf http://www.steuerberater-sievers.de Steuerberater Sven Sievers - Glißmannweg 7 - 22457 Hamburg - Telefon 040 559 86 50 - Fax 040 559 86 525
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass zwischenzeitliche Änderungen im Steuerrecht die hier angegeben Hinweise außer Kraft gesetzt, oder eingeschränkt haben können.
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