Tipp des Monats Juni 2011 Sven Sievers Steuerberater in Hamburg Schnelsen
Klingelnde Kassen !
Neue Vorschriften für Registrierkassen - Softwareanpassungen - Prüfung durch das Finanzamt
Verehrte Leser, die deutsche Wirtschaft wächst, was hoffentlich bei vielen Unternehmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Situation führen wird.
Der Sommer ist nun angekommen und wird hoffentlich auch länger bleiben, so dass auch die Eisdielen, Cafe´s, Restaurant uvm. zu ihren Mehrumsatz kommen.
Bei den o.g. Unternehmen, sowie sämtliche Einzelhandelsgeschäften, besteht die Mehrheit der Einnahmen aus Bargeld, was eine Registrierkasse erfordert.
Es ist seit Jahren immer häufiger bei Prüfungen seitens des Finanzamtes erforderlich, den Prüfern umfangreiche Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Dazu gehören nicht nur die bekannten „Z-Bons“ welche die Tagessummen wiedergeben, sondern auch noch folgende Unterlagen:
- · Stornobuchungen
- · Retouren
- · Entnahmen
- · Zahlungswege (bar, Scheck- und Kreditkarten)
- · Darstellung der Einzelpositionen
- · alle weiteren Tagesabschlussauswertungen
- · Bedienungsanleitung
- · Programmieranleitung
- · die Programmabrufe nach jeder Änderung
- · Einrichtungsprotokolle über Verkäufer-, Kellner und Trainingsspeicher
- · alle weiteren Anweisungen zur Kassenprogrammierung.
- Soweit die vorhandenen Kassen das nicht umsetzen können, dürfen diese zwar bis zum 31.12.2016 behalten werden, jedoch verlangt der Gesetzgeber in seinem BMF Schreiben vom 26.11.2010 (Anlage) das technisch mögliche Softwareanpassungen vorgenommen werden.
Was evtl. bei einigen Benutzern zu Problem führen kann, sind fehlende Bedienungsanleitungen, da die Kasse gebraucht gekauft wurde und die Anleitung nicht mehr vorhanden ist.
Des Weiteren kann es bei Prüfungen vorkommen, dass Prüfer bei Nichterfüllung oder fehlenden Unterlagen, Hinzuschätzungen von kleinen Prozentpunkten bis zur Vollschätzung vornehmen. Die Verhältnismässigkeit sollte wenn möglich gewahrt werden.
Bei neueren, modernen Kassen gibt es die Möglichkeit der Installation eines permanenten Speichers dessen Daten nicht verändert werden können und nur vom Finanzamt auslesbar sind.
Nun ist es natürlich klar, dass neuere Kassen auch gleich wieder viel Geld kosten. Sollten Sie also gerade einen Austausch vornehmen achten Sie darauf das alle steuerlichen Vorschriften erfüllt werden und es nachträglich kein böses Erwachen gibt.
In allen anderen Fällen muss jeder für sich abwägen, ob in eine neue Kasse investiert werden soll.
Damit ein guter Umsatz ein solcher bleibt, informieren Sie sich bitte nicht nur bei Ihrem Steuerberater sondern auch beim Hersteller / Lieferanten über die vorhandenen Möglichkeiten.
Ihr Steuerberater Sven Sievers
Information des Finanzministeriums - hier klicken Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften
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