Sven Sievers Steuerberater Hamburg

 

 

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Tipp des Monats Dezember 2012 Sven Sievers Steuerberater in Hamburg Schnelsen

Wieder Neuerungen !
Änderungen im Steuerrecht ab 2013 - Umsatzsteuer - Differenzbesteuerung

Wie sollte es auch anders sein, es ergeben sich auch im nächsten Jahr wieder Änderungen oder Neuerungen in vielen Bereichen. Da nicht alles dargestellt werden kann, beschränke ich mich auf die Umsatzsteuer und einen kleinen Auszug daraus.

Änderung Dozenten/ Musikschulen/ Fahrlehrer usw.

Im Laufe des Jahres hatte ich schon einmal auf die bevorstehende Problematik hingewiesen. Das geplante Gesetz ist nicht verabschiedet worden, somit bleibt das meiste wie bisher.

Soll heißen Fahrlehrer bleiben steuerpflichtig, Musikschulen, sofern Befreiung, weiterhin steuerfrei und Dozenten haben weiterhin die Möglichkeit sich befreien zu lassen oder nicht.

Differenzbesteuerung

Die Differenzbesteuerung kommt bei den Unternehmen zu tragen, welche von Privatpersonen Gegenstände ankaufen und sie anschließend weiterverkaufen.

Hier müssen die Unternehmen nur auf die Differenz zwischen Einkauf und Verkauf Umsatzsteuer abführen.

Dieses können neben Autohändler auch Antiquitätenhändler usw. sein.

Hier muss ab dem nächsten Jahr ein spezieller Hinweis auf den Rechnungen enthalten sein, z.B. bei Autohändlern „§25a UstG Sonderregelung für Gebrauchtgegenstände“

Sollte der Hinweis fehlen, wird das Finanzamt bei einer Prüfung aus dem gesamten Verkaufsbetrag die Umsatzsteuer rechnen.

Innergemeinschaftliche Lieferung (i.g.L)

Da es sich bei den i.g.L um einen steuerfreien Umsatz handelt, hat der Bundesfinanzhof (BFH) vor kurzem entschieden, dass der Hinweis „steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung“ auf den Rechnungen stehen muss um allen Anforderungen genüge zu tun.

Gutschriften

Hier schreibt der Gesetzgeber zukünftig vor, dass bei Gutschriften auch das Wort „Gutschrift“ darauf deutlich geschrieben steht, da ja bei Rechnungen auch das Wort „Rechnung“ darauf geschrieben ist.

Freihafen

Ab dem 01.01.2013 wird in Hamburg der „Freihafen“ komplett abgeschafft, nachdem er in den letzten Jahren immer mehr verkleinert wurde. Den sofortigen Steueranfall erspart man sich nur mit Zolllagern.

Jeder mag sich seinen Teil über die Sinnhaftigkeit gewisser Formalvorschriften denken, doch drohen bei Nichteinhaltung Probleme, die ja nicht sein müssen.

Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater. Ich wünsche allen frohe Festtage und ein zufriedenes und gesundes neues Jahr.

Ihr Steuerberater Sven Sievers

Alle Steuertipps ab dem Jahr 2002 finden Sie auf
http://www.stbsievers.de
Steuerberater Sven Sievers - Glißmannweg 7 - 22457 Hamburg - Telefon 040 559 86 50 - Fax 040 559 86 525
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass zwischenzeitliche Änderungen im Steuerrecht die hier angegeben Hinweise außer Kraft gesetzt, oder eingeschränkt haben können.
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