Tip des Monats Juni 2004 Steuerberater in Hamburg W. Gräfe
Heinzelmännchen sparen Steuern
Wer hat sie sich nicht schon einmal gewünscht, die Heinzelmännchen, die lästige oder schwere Arbeiten abnehmen. Und jetzt soll sich auch noch das Finanzamt an den Kosten für diese Heinzelmännchen beteiligen??
Richtig, seit 01.01.2003 gibt es eine neue gesetzliche Regelung, die bestimmt, daß haushaltsnahe Dienstleistungen in einem inländischen Haushalt, völlig gleichgültig, ob es sich um ein Einfamilienhaus oder eine Mietwohnung handelt, steuerlich anzurechnen sind.
Voraussetzungen sind:
- Es muß sich um einfache Arbeiten handeln,
- die Arbeiten müssen im Privathaushalt des Steuerpflichtigen erfolgen
- eine Tagesmutter, die sich auch um den Haushalt kümmert ist nicht begünstigt,
- ein Hausgehilfin die nebenbei die Kinder beaufsichtigt dagegen schon
- die Dienstleistung muß von einem Unternehmer erbracht werden
- Voraussetzung für die Steuerermäßigung ist, daß dafür eine Rechnung geschrieben und die Zahlung dafür per Bank auf das Konto des Unternehmers nachgewiesen wird
- um Missbrauch vorzubeugen, ist es nicht zulässig, daß diese Leistungen durch Personen ausgeführt werden, die zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehören.
Beispiele für die haushaltsnahen Leistungen:
Fensterputzer, Gärtner, kleiner Handwerksarbeiten wie Schönheitsreparaturen und Ausbesserungsarbeiten
Sie können 20% der Aufwendungen von Ihrer Einkommensteuer kürzen, maximal € 600,00 bei höchstens € 3.000,00 Aufwand.
Für den Fall, daß Sie Ihre Einkommensteuererklärung für das Jahr 2003 bereits abgegeben haben und diese Heinzelmännchen – Regelung nicht gekannt haben, können Sie bis einem Monat nach Erhalt des Steuerbescheides für 2003 diese Kosten noch nachträglich geltend machen.
|