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Tipp des Monats August 2004 Steuerberater in Hamburg W. Gräfe

Vorstrafen für alle Deutschen ?

Stellen Sie sich bitte folgenden Fall vor:

Sie beauftragen einen Maler, eine kleine Arbeit in Ihrer Wohnung durchzuführen. Vereinbart ist ein Preis von € 100,00. Bei Beendigung des Auftrages geben Sie dem Malermeister diesen Betrag, er verspricht, Ihnen  die Rechnung ins Haus zu schicken. Nach einem halben Jahr haben Sie immer noch keine Rechnung.

Aus irgendeinem Grunde wird dem Finanzamt bekannt, daß der Handwerker zwar bei Ihnen gearbeitet hat, aber keine Rechnung geschrieben hat.
Wenn er dies vorsätzlich oder leichtfertig unterlassen hat, droht ihm in Zukunft eine Geldbuße von bis zu € 5.000,00.

Ein anderer Fall:
Sie haben von Ihrem Maler die Rechnung erhalten und bezahlt und werfen, obwohl Sie diesen Tipp gelesen haben, die Rechnung und alle Zahlungsbelege vor Ablauf von zwei Jahre weg.

Die Folge ist: Sie riskieren eine Geldbuße von bis zu € 500,00.

Durch das seit 01.08.2004 gültige Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz gilt:

  1. ein Unternehmer muß für alle mit einem Grundstück zusammenhängenden Leistungen innerhalb von sechs Monaten eine Rechnung erstellen.
  2. ein Privatmann/-frau muß für alle im Zusammenhang mit einem Grundstück stehende bezogene Leistungen Rechnungen und Zahlungsbelege mindestens zwei Jahre aufbewahren.
  3. Wer vorsätzlich oder leichtfertig gegen diese Vorschriften verstößt, riskiert ein Bußgeld. Wird dagegen lediglich vergessen, eine Rechnung zu schreiben bzw. die Rechnung und die Zahlungsbelege aufzubewahren, so dürfte dies nicht zu einem Bußgeld führen.

Es ist eben doch nicht alles so schlimm, wie es sich am Anfang anhört.

Wichtig ist, daß der Unternehmer neben den üblichen Angaben auf der Rechnung auch noch vermerken muß: „Zur Vermeidung von Bußgeldern müssen Sie diese Rechnung zwei Jahre lang aufbewahren“.

Wäre ich Bauunternehmer, würde ich ergänzen: „Kein Aprilscherz“.
 

Steuerberater Wolfgang Gräfe - Glißmannweg 7 - 22457 Hamburg - Telefon 040 559 86 50 - Fax 040 559 86 525




Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass zwischenzeitliche Änderungen im Steuerrecht die hier angegeben Hinweise außer Kraft gesetzt, oder eingeschränkt haben können.

©opyright 2004 by Steuerberater W. Gräfe, Hamburg