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W. Gräfe Steuerberater Hamburg Tipp des Monats April 2006
Gläserne Auslandskonten ?


Den gläsernen Steuerbürger kennen wir, er muß sich damit abfinden, dass

 seine Gehaltseinkünfte dem Finanzamt übermittelt werden
 seine inländischen Zinsen dem Finanzamt mitgeteilt werden
 auch Angaben über seine Renten und Pensionen an das zuständige Finanzamt per EDV überspielt werden.

Nun haben im Zuge der Globalisierung viele Steuerpflichtige Geld im benachbarten Ausland angelegt. Diese Anlage im Ausland ist selbstverständlich nicht strafbar, wenn die Zinsen in der Einkommensteuererklärung angesetzt werden.

Für den Fall, dass die hiesigen Steuerbehörden den Verdacht hegten, dass Steuerpflichtige ihre Zinsen nicht vollständig angegeben hatten, gab Ihnen die EU-Zinsrichtlinie die Möglichkeit, entsprechende Auskünfte zu erbitten.

Abgesehen von Österreich, Luxemburg und Belgien wurden diese Auskünfte auch erteilt.

Durch ein Gesetz vom 02.02.2006 besteht nun die Verpflichtung eines jedes Mitgliedstaates der EU, einer Behörde eines anderen EU-Staates Auskünfte über Bankkonten zu erteilen. Voraussetzung ist lediglich ein laufendes Ermittlungsverfahren, bei dem eine Steuerhinterziehung in erheblicher Größenordnung vermutet wird.
 

  • Auf Anfrage erhält die inländische Behörde Angaben über die Höhe des Bankbestandes sowie Auskünfte über Geschäftsvorfälle auf diesem Konto
  • die inländische Behörde kann auch von der ausländischen Bank verlangen, dass Auskünfte über die Geschäftsvorfälle eines bestimmten Zeitraums erteilt werden
  • der Steuerpflichtige wird weder über den Antrag noch über den Inhalt der erhaltenen Auskünf-te informiert.
     

War die Zahl der Zentral-Europäischen Staaten, die bisher nach der EU-Richtlinie keine Auskunft erteilten noch höher, so werden nach neuester Rechtslage nur noch die Schweiz und Liechtenstein an dem Auskunftsverfahren nicht teilnehmen.

Sollten Sie in der Vergangenheit vergessen haben, Ihre ausländischen Zinsen zu erklären, so sollten Sie we-gen einer evt. Selbstanzeige mit Ihrem Steuerberater sprechen.

Ihr Wolfgang Gräfe

 

Steuerberater Wolfgang Gräfe - Glißmannweg 7 - 22457 Hamburg - Telefon 040 559 86 50 - Fax 040 559 86 525




Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass zwischenzeitliche Änderungen im Steuerrecht die hier angegeben Hinweise außer Kraft gesetzt, oder eingeschränkt haben können.

©opyright 2006 by Steuerberater W. Gräfe, Hamburg