Sven Sievers Steuerberater Hamburg

 

 

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Tipp des Monats April 2009  Sven Sievers Steuerberater in Hamburg Schnelsen

Der Letzte zahlt!!

Das hat nichts mit einem gemeinsamen Essen im Freundeskreis zu tun, wo man vielleicht sich im Scherze
darüber unterhält wer den zahlt.

Viel mehr geht es in diesem Tipp um die Bezahlung von Sozialversicherungsbeiträgen aus der Sicht von
Arbeitgebern/ Unternehmern.

Der Zusammenhang lässt sich auf dem ersten Blick nicht direkt erkennen, doch er wird etwas später klarer.

In einem normalen Fall ist es so, dass der Arbeitgeber welcher Mitarbeiter beschäftigt die
Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-,Renten-,Pflege- und Arbeitslosenversicherung) vom Arbeitgeber
und Arbeitnehmer an die zuständige Krankenkasse abführt. Dieses geschieht in Millionenfachen Fällen
auch jeden Monat.

Jetzt gibt es aber auch die Fälle, wo ein Unternehmer nicht selber Mitarbeiter hat sondern sich welche von
einer Zeitarbeitsfirma ausleiht.

Im ersten Moment läuft auch alles normal, das heißt der Mitarbeiter arbeitet beim Unternehmer und dieser
zahlt dann die Rechnung an die Zeitarbeitsfirma.

Jetzt kommt der Fall, dass der Unternehmer irgendwann später Post bekommt von der jeweiligen

Krankenkasse des Mitarbeiters welchen er ausgeliehen hat.
Darin wird er aufgefordert, die Beiträge für diesen Mitarbeiter, für den Zeitraum den er ausgeliehen war zu
entrichten, weil die Leihfirma aufgrund von Insolvenz oder ähnlichen nicht zahlen konnte.

Wenn Sie jetzt denken, dass es sich um einen verspäteten Aprilscherz handelt muss ich Sie leider
enttäuschen. Denn laut dem betreffenden Sozialgesetzbuch (IV §28e Abs.2 Satz 1) haften sowohl
Verleiher als auch der Unternehmer.

Es kommt jetzt leider kein Tipp, wie man sich zu 100% vor diesem schützen kann, sondern wie man das
Risiko eher verkleinert. Es soll jetzt auch nicht pauschal alle Zeitarbeitsfirmen verurteilt werden, da
es Einzelfälle sind.

Wenn Sie jemanden ausleihen, lassen Sie sich von der Zeitarbeitsfirma eine Unbedenklichkeits-
bescheinigung der entsprechenden Krankenkasse der Leiharbeiter aushändigen.

Es ergibt sich dadurch ein Mehraufwand an Verwaltung, wo ich zwar persönlich nicht der größte Freund
von bin aber in solchen Fällen kann es hilfreich sein.

Gerade wenn über einen längeren Zeitraum Mitarbeiter ausgeliehen werden, sollte dieses regelmäßig
geschehen. Denn ein paar hundert Euro lassen sich vielleicht noch leichter verkraften als ein paar tausend
Euro.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte vertrauenswürdig an Ihren Steuerberater.

Ihr Steuerberater Sven Sievers


Alle Steuertipps ab dem Jahr 2002 finden Sie auf http://www.steuerberater-sievers.de

Steuerberater Sven Sievers - Glißmannweg 7 - 22457 Hamburg - Telefon 040 559 86 50 - Fax 040 559 86 525
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass zwischenzeitliche Änderungen im Steuerrecht die hier angegeben Hinweise außer Kraft gesetzt, oder eingeschränkt haben können.
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