Sven Sievers Steuerberater Hamburg

 

 

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Tipp des Monats März 2010 Sven Sievers Steuerberater in Hamburg Schnelsen

Mehr Schein als Sein!

In diesem Tipp des Monats soll es um die Abgeltungssteuer gehen. „ Es soll ja angeblich alles einfacher sein
mit der Erklärung weil ja die Steuern schon von der Bank einbehalten und abgeführt wurden!?“

Es kann wie schon in vorherigen Tipp hier keine abschließende Darstellung zum Thema stattfinden, sondern
nur ein Auszug.

1. Kirchensteuerabzug

Die Bank soll auch bei Kunden die Kirchensteuer bezahlen, diese gleich zusammen mit der Abgeltungssteuer
und dem Solidaritätszuschlag zusammen einbehalten.

Dafür wurde von den Banken im letzten Jahr ein Fragebogen versendet.

Hat der Kunde nicht geantwortet, obwohl er in der Kirche ist, hat die Bank auch keine Kirchensteuer
einbehalten. Hierdurch wurde zu wenig Steuer abgeführt, dies muss nun in der Steuererklärung nachgeholt
werden!

2. Ausländische Zinseinkünfte

Dieses Thema, durch die aktuelle Berichterstattung gerade sehr im Gespräch ist ein weiterer Punkt.

Zinserträge ausländischer Banken wird keine Abgeltungssteuer einbehalten, sie unterliegen nicht der
deutschen Gesetzgebung.

Werden diese Einkünfte nicht erklärt, führt das unweigerlich zu Problemen (Steuerhinterziehung).

3. Außergewöhnliche Belastung (AGB)/ Spenden

Für die o.g. Punkte sind alle Einkünfte zu erklären, da davon entweder der steuerliche Eigenbehalt
berrechnet wird (AGB) oder der Höchstbetrag an abzugsfähigen Spenden.

4. Altersentlastungsbetrag

Bei diesem Betrag handelt es sich um einen zusätzlichen Freibetrag den jeder Steuerpflichtige
bekommt der zu Beginn des Jahres das 64. Lebensjahr vollendet hat. Er wird aber nur auf Einkünfte
gewährt, die keine Versorgungsbezüge, Renten o.ä. sind. Im Jahr 2010 beträgt er 32% (max. 1.520
EUR).

Wer als Rentner/ Pensionär nur zusätzlich noch Kapitaleinkünfte hat, die durch die Abgeltungssteuer
steuerlich abgegolten sind, bekommt bei Nichterklärung auch keinen Altersentlastungsbetrag
angerechnet.

5. Günstigkeitsprüfung (z.B. geringer Steuersatz)

Wer einen geringeren Steuersatz als 25% hat sollte sowieso die Kapitaleinkünfte erklären!
Er verschenkt sonst Geld!

Wie Sie sehen, ist es leider doch nicht so einfach wie man es sich evtl. vorgestellt hat. Es können sich viele Fehler einschleichen. Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater
 

Ihr Steuerberater Sven Sievers

Alle Steuertipps ab dem Jahr 2002 finden Sie auf http://www.steuerberater-sievers.de
Steuerberater Sven Sievers - Glißmannweg 7 - 22457 Hamburg - Telefon 040 559 86 50 - Fax 040 559 86 525

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass zwischenzeitliche Änderungen im Steuerrecht die hier angegeben Hinweise außer Kraft gesetzt, oder eingeschränkt haben können.
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