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Steuerberater in Hamburg Schnelsen - Sven Sievers - Steuertipp des Monats April 2018
 

Grundsteuer teuer?
In der jetzigen Form nicht mehr verfassungsgemäß

Am 10.04.2018 entschied das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) dass die Grundsteuer, so wie sie jetzt in ihrer Form besteht, nicht mehr verfassungsgemäß ist.

Entschieden wurde über drei Vorlagen des Bundesfinanzhofes (BFH) und zwei Verfassungs-
beschwerden, die alle auf der Grundlage der Bewertung vom 1.1.1964 basierten.

Das ist die Grundlage für die alten Bundesländer.
Die Grundlage für die neuen Bundesländer stand zwar nicht zur Entscheidung an, aber deren
Berechnungsgrundlage stammt vom 1.1.1935 und somit noch älter und es ist unwahrscheinlich dass es so
bestehen bleibt.

In den 60ern wurde davon ausgegangen, dass eine regelmäßige Hauptfeststellung stattfinden sollte, was aber
nicht geschah und somit nach Meinung der Richter zu einer Ungleichbehandlung gem. Art. 3. Abs. 1 des
Grundgesetzes führte.
Dieses wurde besonders ab 2002 wegen unterlassener aufwendiger Hauptfeststellungen nach
individueller Steuerlast gerechtfertigt.

Es ist jetzt aber nicht so, dass seit dem Urteil Grundsteuer nicht mehr gezahlt werden muss, sondern der
Gesetzgeber hat bis zum 31.12.2019 Zeit sich eine neue Regelung zu überlegen und zum Gesetz werden zu
lassen.

Des Weiteren ist eine fünfjährige Übergangsphase nach Verkündigung des neuen Gesetzes eingeräumt bis zum
31.12.2024 worden, da eine Umsetzung (Grundsteuer ist eine Kommunalsteuer) sehr aufwendig sein wird.

Wie eine neue Steuer aussehen wird, steht natürlich im Raum und wird sich meines Erachtens bis zum letzten
Tag hinziehen.

Spekulationen gibt es natürlich schon die eine oder andere, z.B. über die Bodenrichtwerte, welche immer aktuell
sind und ständig geführt werden. So sind begehrte Innenstadtlagen oder andere Lagen höher im Wert als
Randbezirke und Flächen im ländlichen Bereich.

Da hat man natürlich schon einen Unterschied in der jeweiligen Lage und die Kommunen können es über die
Hebesätze oder ähnliche Faktoren regeln.

Offen bleibt die Frage natürlich, wie die Bauten dann Einfluss auf den weiteren Wert haben.

Es gibt sogar Stimmen welche sagen, es soll bei einer reinen Bodensteuer bleiben.
Da man aus der Politik hört, dass sich das Steueraufkommen nicht ändern soll, was mit 16,1 Mrd. bei den
Kommunen schon einen richtig hohen Betrag ausmacht.
Es wird sich etwas ändern, was meiner Meinung nach bei einigen zu Mehraufwand und bei anderen entsprechend
niedriger sein wird, ob das dann gerecht ist wird sich dann zeigen.

So oder so wird es interessant werden was bis Ende nächsten Jahres durch die Politik und Medien geistern wird.

Eines wollen die meisten Kommunalchefs sicherlich vermeiden: höhere Steuern festsetzen.

Irgendwo und irgendwann ist immer eine Wahl und Erhöhungen sind selten populär.



In diesem Sinne lassen Sie uns abwarten und beobachten was geschieht.

 

Ihr Steuerberater Sven Sievers


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