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Steuerberater in Hamburg Schnelsen - Sven Sievers - Steuertipp des Monats Dezember 2016 
 

Fröhliche Ankündigungen!
Änderungen 2017 bei haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

Entsprechend der Jahreszeit, die leider nicht immer ganz so ist wie sie sein sollte, gibt es ein neues Schreiben vom Bundesfinanzministerium (BMF) vom 9.11.2016 (BStBl I 16, 1213). Dieses Schreiben betrifft einige Veränderungen/ Anpassungen im positiven Sinne bei den haushaltsnahen Dienstleistungen bzw. Handwerkerleistungen gem. §35 EStG.

Hier nun in Kürze einige Änderungen.

Haushalt Definition

Umstritten seit Jahren ist, was zum Haushalt bzw. zum Grundstück gehört.

Durch das o.g. BMF Schreiben wurde jetzt klargestellt, dass auch Baumaßnahmen vor dem eigenen Grundstück unter die Steuerbegünstigungen fallen können. Das wären: Anschluss an das Abwasser-, Strom, oder Telefonnetz. Dieses gilt, sofern es nicht um eine Maßnahme handelt, die im Zusammenhang mit einem Neubau steht.

Nicht klar richterlich entschieden verhält es sich bei Straßensanierungen (Aus- oder Rückbau). Hier gibt es zwei widersprüchliche Finanzgericht Urteile. Ein weiteres Verfahren ist vor dem Bundesfinanzhof anhängig (VI R 18/16).

Prüfungskosten

Hier können alle Kosten die im Zusammenhang mit technischen Anlagen am Haus abgesetzt werden. Ausnahmen sind jedoch Kosten für Energiepässe, Finanzierungsgutachten oder Wertermittlungen.

Haustiere

Das eine oder andere schon bekannt, doch jetzt ist auch geregelt, dass die Entgelte für Versorgung, Betreuung oder Beherbergung von Haustieren steuerlich abzugsfähig ist.

Nicht darunter fallen Kosten für den Tierarzt, da nur solche Kosten abzugsfähig sind, zu denen man theoretisch selbst in der Lage ist und dazu gehören nicht die Arztleistungen.

Notrufsysteme

Gerade für solche Menschen interessant, die auf ärztliche Hilfe oder Betreuung angewiesen sind und deswegen über ein Notrufsystem, egal ob über Uhr oder Telefon verbunden sind. Die hier anfallenden Kosten können ebenfalls steuerlich abgezogen werden.

Sie sehen, die eine oder andere Neuigkeit gibt es schon. Bei Unklarheiten fragen Sie bei dem Steuerberater Ihres Vertrauens nach.

Ich wünsche allen Lesern und deren Angehörigen und Freunden frohe und besinnliche Feiertage und ein gesundes und zufriedenes 2017!!!


 

Ihr Steuerberater Sven Sievers


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