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Steuerberater in Hamburg Schnelsen - Sven Sievers - Steuertipp des Monats Juni 2022

Die steuerlichen Abzugsfähigkeiten
Bewirtungskosten - IT-Kosten - Entlastungsbeträge für Alleinerziehende - Zahlungen auf Investmentkonten - Nachlassverbindlichkeiten - Nachlassregelungskosten
und mehr
...

 

Den Schwerpunkt unseres heutigen Mandantenbriefs bildet die steuerliche Abzugsfähigkeit. Es geht insbesondere um den Abzug von Bewirtungs- und IT-Kosten, Entlastungsbeträge für Alleinerziehende, Zahlungen auf Investmentkonten sowie um Nachlassverbindlichkeiten, Nachlassregelungs- und -verwaltungskosten. Weitere Beiträge enthalten Hinweise zur Vermeidung von Fehlern mit steuerlichen Folgen.

Den vollständigen Artikel per .pdf können Sie hier öffnen:  Mandantenrundschreiben Juni 2022

 

 

Fragen zu diesen Themen besprechen Sie bitte mit dem Steuerberater Ihres Vertrauens.

 

 

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slog




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Steuerberater Sven Sievers - Glißmannweg 7 - 22457 Hamburg - Telefon 040 559 86 50 - Fax 040 559 86 525
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