Steuerberater in Hamburg Schnelsen - Sven Sievers - Steuertipp des Monats Juni 2022
Die steuerlichen Abzugsfähigkeiten Bewirtungskosten - IT-Kosten - Entlastungsbeträge für Alleinerziehende - Zahlungen auf Investmentkonten - Nachlassverbindlichkeiten - Nachlassregelungskosten und mehr...
Den Schwerpunkt unseres heutigen Mandantenbriefs bildet die steuerliche Abzugsfähigkeit. Es geht insbesondere um den Abzug von Bewirtungs- und IT-Kosten, Entlastungsbeträge für Alleinerziehende, Zahlungen auf Investmentkonten sowie um Nachlassverbindlichkeiten, Nachlassregelungs- und -verwaltungskosten. Weitere Beiträge enthalten Hinweise zur Vermeidung von Fehlern mit steuerlichen Folgen.
Den vollständigen Artikel per .pdf können Sie hier öffnen: Mandantenrundschreiben Juni 2022
Fragen zu diesen Themen besprechen Sie bitte mit dem Steuerberater Ihres Vertrauens.
Ihr Steuerberater Sven Sievers
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Alle Steuertipps ab dem Jahr 2002 finden Sie auf www.stbsievers.de Steuerberater Sven Sievers - Glißmannweg 7 - 22457 Hamburg - Telefon 040 559 86 50 - Fax 040 559 86 525 Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass zwischenzeitliche Änderungen im Steuerrecht die hier angegeben Hinweise außer Kraft gesetzt, oder eingeschränkt haben können.
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